Das Bündnis für Demokratie und Vielfalt
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Politische Äußerungen und Gemeinnützigkeit
Orientierung für Organisationen in partnerschaftlicher Funktion des Marbacher Bündnisses für Demokratie und Vielfalt
Grundlage
Politische Betätigung kann sehr wohl mit Gemeinnützigkeit vereinbar sein, wenn sie definierten Regeln folgt. Basis dafür ist ein Anwendungserlass zur Abgabenordnung, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie Einschätzungen von Fachverbänden. Nachstehende Aufstellung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
1. Gemeinnütziger Zweck im Fokus
Politisches Engagement ist zulässig, wenn es einen in der Satzung genannten gemeinnützigen Zweck unterstützt – etwa Bildung, Demokratieförderung oder Antidiskriminierung.
2. Keine Parteinahme
Organisationen dürfen sich nicht parteipolitisch betätigen. Eine Bewertung politischer Inhalte im Zusammenhang mit den eigenen gemeinnützigen Zielen ist erlaubt, nicht aber die Förderung einzelner Parteien.
3. Geistige Offenheit sicherstellen
Politische Bildung muss ergebnisoffen erfolgen. Einseitige Agitation oder Indoktrination sind unzulässig.
4. Anlassbezogene Einmischung möglich
Gelegentliche Stellungnahmen zu aktuellen politischen Entwicklungen sind erlaubt, wenn sie im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks stehen. Beispiel: Beteiligung an einer Demonstration gegen Rassismus
5. Sachlichkeit wahren
Äußerungen müssen sachlich und nachvollziehbar begründet sein. Polemische oder aggressive Aussagen gefährden die Gemeinnützigkeit.
6. Politische Tätigkeit darf nicht überwiegen
Die politische Betätigung darf nicht den Hauptschwerpunkt der Organisation bilden. Dauerhafte tagespolitische Positionierung ist nicht zulässig.
7. Rechtsordnung einhalten
Jegliche Form von Gewalt, Aufruf zur Rechtsüberschreitung oder sonstige Gesetzesverstöße sind ausgeschlossen.
8. Satzung ggf. anpassen
Sollten politische Aktivitäten zu einem dauerhaften Bestandteil der Arbeit werden, ist eine entsprechende Satzungsanpassung notwendig.
9. Klarer Bezug zur Satzung
Alle politischen Äußerungen müssen inhaltlich an die satzungsgemäßen Ziele angebunden sein.
10. Rücksprache mit dem Finanzamt
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Quellen
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags
- Der Paritätische Gesamtverband
- DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt)
- Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.
- Vereinsrecht.de
- Deutsches Ehrenamt e. V.
- Zivilgesellschaft ist gemeinnützig
- ZiviZ im Stifterverband




























